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Denkmalverzeichnis, Schutz und Pflege


Leistungsbeschreibung

Die Denkmalliste ist ein öffentliches Verzeichnis, in das die als Denkmal bewerteten Objekte nachrichtlich aufgenommen werden. Der Denkmalschutz wird kraft Gesetzes begründet, das heißt, die Schutzbestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes gelten für alle Denkmale und Bodendenkmale, ganz unabhängig davon, ob sie in der Denkmalliste eingetragen sind oder nicht.

Die Aufnahme in die Denkmalliste erfolgt von Amts wegen; sie ist kein Verwaltungsakt. Soweit ein Denkmal aufgrund des novellierten Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes in die Denkmalliste eingetragen wurde, können Verfügungsberechtigte die Eigenschaft als Denkmal durch Verwaltungsakt feststellen lassen. Die Denkmalliste wird von der Denkmalfachbehörde, dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, geführt und ist dort, im Internet oder der jeweiligen unteren Denkmalschutzbehörde, die das Verzeichnis für ihr Gebiet erhält, einsehbar.

Erstmals ist die Denkmalliste des Landes Brandenburg im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 3 vom 26. Januar 2005 veröffentlicht. Folgeveröffentlichungen finden sich im Amtsblatt Nr. 7 vom 22.02.2006 und Nr. 7 vom 21.02.2007. Die Denkmalliste wird kontinuierlich fortgeschrieben. Soweit bewegliche Denkmale und bewegliche Bodendenkmale öffentlich-rechtlicher Museen in deren Inventare eingetragen sind, ersetzt diese Eintragung die Eintragung in die Denkmalliste. Soweit es für den Schutz beweglicher Denkmale und Bodendenkmale erforderlich ist, wurde auf eine Veröffentlichung verzichtet.

Die Liste der Denkmale zu erstellen, d.h. alle Denkmale des Landes Brandenburg zu erfassen, zu beschreiben, zu bewerten und zu verorten sowie diese Liste fortzuschreiben, ist eine Schwerpunktaufgabe der Denkmalfachbehörde. Nach jetzigem Kenntnisstand wird die Liste künftig einmal ca. 25.000 Bodendenkmale und 30.000 Bau- und Garten- sowie technische Denkmale umfassen.

  • Denkmalliste
  • Denkmaldatenbank

  • Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz) BbgDSchG vom 23.04.2004 (Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Nr. 19, 15. - Jg. 15 S. 216ff)