Denkmalplakette beantragen


Leistungsbeschreibung

An einigen Gebäuden in der Stadt kann man die weiß-blauen emaillierten Plaketten noch finden, mit denen in der DDR Denkmale gekennzeichnet wurden und deren Gestaltung auf das Symbol der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten im Mai 1954 zurückgeht.

Erstmals nach Inkrafttreten des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes 1991 wurde in diesem Jahr durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine neue Plakette zur Kennzeichnung von Denkmalen in einer ersten Auflage von 4.000 Stück herausgegeben. Die Plaketten, die den alten Plaketten ähneln, sind allerdings nicht emailliert, sondern einbrennlackiert und mit 10 x 10 cm etwas kleiner als die DDR-Plaketten.

Ab sofort können Denkmaleigentümer, die ihr Haus mit einer Plakette versehen möchten, diese zum Selbstkostenpreis von 10,- EUR bestellen.

Bitte verwenden Sie für Ihre Bestellung das unten stehende Bestellformular, auf dem Sie bitte auch vermerken, ob Sie die Plaketten abholen oder per Post zugesandt haben möchten (Portokosten). Sie können dann das Formular direkt von Ihrem PC an uns senden. Sobald Ihre Bestellung eingegangen ist, erhalten Sie eine Rechnung und nach Zahlungseingang die Plaketten.

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz) BbgDSchG vom 23.04.2004 (Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Nr. 19, 15. - Jg. 15 S. 216ff)