Denkmalförderung außerhalb des Sanierungsgebietes


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Brandenburg hat für kleinteilige Einzelvorhaben zur Verbesserung des Ortsbildes gemäß der Förderrichtlinie '99 zur Stadterneuerung eine eigene Förderrichtlinie erlassen. Zu den stadtbildprägenden Maßnahmen gehören die Fassadenerneue-rung, die Auswechslung von Fenstern und Türen, die Erneuerung der Dächer sowie Hof- und Wohnumfeldgestaltung.

  • Fördergebiet: unter Denkmalschutz stehende Siedlungsbereiche, Einzeldenkmale in den Ortsteilen
  • Förderungsbedingungen: Die Maßnahmen müssen dazu beitragen, die Gestaltungsqualität des Gebäudes und der Freiflächen in seiner Wirkung auf das Stadtbild und den öffentlichen Raum wesentlich und nachhaltig zu verbessern. Mit den Baumaßnahmen darf nicht vor Vertragsabschluss (Bewilligung) begonnen werden.
  • Höhe der Förderung: Der Höchstbetrag der förderungsfähigen Kosten beträgt 20.451,68 Euro je Grundstück.

Der Höchstbetrag des Förderzuschusses beträgt maximal 7.669,38 Euro. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen.

  • Antragsformular
  • 3 vergleichbare Kostenvoranschläge je Gewerk
  • Bestandsfotos
  • Eigentumsnachweis
  • Denkmalrechtliche Erlaubnis

Förderrichtlinie der Stadt Brandenburg an der Havel für kleinteilige Einzelvorhaben zur Verbesserung des Ortsbildes in der Fassung vom 26.06.1996 veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Brandenburg an der Havel Nr. 23/24 vom 18.09.1996