Jugendberufshilfe
Jugendberufshilfe
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Jugendhilfe bietet Maßnahmen für Jugendliche und junge Volljährige an, wenn sie keine geeigneten Hilfen bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, zum Beispiel aufgrund von:
- Sozialer Benachteiligung und individueller Beeinträchtigung
- nicht erfüllter Schulpflicht, fehlende Ausbildungsreife
Eine Aufnahme in berufspädagogische Projekte erfolgt auf Antrag und über die Vermittlung des Fachbereichs Jugend, Soziales und Gesundheit unter
- „Jugendwerkstatt“ beim VHS Bildungswerk gGmbH
- „Soziales Kompetenztraining mit Einzel- und Gruppenelementen“ (ET-Soz) beim Humanistischen Regionalverband Brandenburg/Belzig e.V.
Eine Beratung zu den Möglichkeiten der Jugendberufshilfe kann nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen, melden Sie sich dazu bitte per Telefon oder E-Mail.
An wen muss ich mich wenden?
Carolin Billep
Jugendberufsagentur
Telefon: (03381) 8041490
E-Mail: carolin.billep@stadt-brandenburg.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestätigung über das Ruhen / die Beendigung der Schulpflicht / Berufsschulpflicht sofern bereits vorhanden
- Bestätigung Nichtförderung durch Jobcenter, Agentur für Arbeit
- letzte Zeugnisse
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch VIII = Kinder-und Jugendhilfegesetz - §§ 1, 2, 13, 27, 36, 41
Anträge / Formulare
bei Antragstellung