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Leistungsbeschreibung

Die Jugendhilfe bietet Maßnahmen für Jugendliche und junge Volljährige an, wenn sie keine geeigneten Hilfen bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, zum Beispiel aufgrund von:

  • Sozialer Benachteiligung und individueller Beeinträchtigung
  • nicht erfüllter Schulpflicht, fehlende Ausbildungsreife

Eine Aufnahme in berufspädagogische Projekte erfolgt auf Antrag und über die Vermittlung des Fachbereichs Jugend, Soziales und Gesundheit unter

  1. „Jugendwerkstatt“ beim VHS Bildungswerk gGmbH
  2. „Soziales Kompetenztraining mit Einzel- und Gruppenelementen“ (ET-Soz) beim Humanistischen Regionalverband Brandenburg/Belzig e.V.

Eine Beratung zu den Möglichkeiten der Jugendberufshilfe kann nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen, melden Sie sich dazu bitte per Telefon oder E-Mail.

  • Bestätigung über das Ruhen / die Beendigung der Schulpflicht / Berufsschulpflicht sofern bereits vorhanden
  • Bestätigung Nichtförderung durch Jobcenter, Agentur für Arbeit 
  • letzte Zeugnisse

  • Sozialgesetzbuch VIII = Kinder-und Jugendhilfegesetz - §§ 1, 2, 13, 27, 36, 41

bei Antragstellung