• Baugrundstück vermessen

  • Liegenschaftsvermessung

  • Grundstücksvermessung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein bestehendes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke, z. B. zwecks Verkauf, aufteilen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.

Zur Bildung von neuen Flurstücken wird dann entweder eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt oder die Flurstücksbildung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten. Welcher Sachverhalt auf Ihren konkreten Einzelfall zutrifft, erläutern Ihnen die Vermessungsstellen gern im Einzelnen.

 

Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Die Flurstücksbildung für Flurstücke innerhalb der Kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel kann unter folgendem Kontakt beantragt werden:

Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Für die Bildung von Flurstücken werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grenzlängen und dem Bodenrichtwert.

Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt .

3 – 6 Monate

  • formloser Antrag, z.B. über Kontaktformular (erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)