Flurstück Bildung
Flurstück Bildung
Textblöcke ein-/ausklappenBaugrundstück vermessen
Liegenschaftsvermessung
Grundstücksvermessung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein bestehendes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke, z. B. zwecks Verkauf, aufteilen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.
Zur Bildung von neuen Flurstücken wird dann entweder eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt oder die Flurstücksbildung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten. Welcher Sachverhalt auf Ihren konkreten Einzelfall zutrifft, erläutern Ihnen die Vermessungsstellen gern im Einzelnen.
Verfahrensablauf
Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
An wen muss ich mich wenden?
Die Flurstücksbildung für Flurstücke innerhalb der Kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel kann unter folgendem Kontakt beantragt werden:
- Uwe Schwichtenberg
Tel.: 03381 526221
E-Mail: katasteramt@stadt-brandenburg.de
Voraussetzungen
Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bildung von Flurstücken werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grenzlängen und dem Bodenrichtwert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt .
Bearbeitungsdauer
3 – 6 Monate
Anträge / Formulare
- formloser Antrag, z.B. über Kontaktformular (erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)