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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung


  • Grundstücksvermessung

  • Liegenshaftsvermessung

  • Verschmelzung von Flurstücken

Leistungsbeschreibung

Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

Flurstück Bildung durch Zusammenlegung für Flurstücke innerhalb der Kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel kann unter folgendem Kontakt beantragt werden:

Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Für die Verschmelzug von Flurstücken (Flurstück Bildung durch Zusammenlegung) werden keine Gebühren erhoben (VermGebO § 4 Abs.1 Nr. 3 f)