• Grundstücksvermessung

  • Liegenshaftsvermessung

  • Verschmelzung von Flurstücken

Leistungsbeschreibung


Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.

Verfahrensablauf


Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.

An wen muss ich mich wenden?


Flurstück Bildung durch Zusammenlegung für Flurstücke innerhalb der Kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel kann unter folgendem Kontakt beantragt werden:

Voraussetzungen


Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Verschmelzug von Flurstücken (Flurstück Bildung durch Zusammenlegung) werden keine Gebühren erhoben (VermGebO § 4 Abs.1 Nr. 3 f)

Bearbeitungsdauer


1-6 Monate