Flurstück Bildung durch Teilung


  • Baugrundstück vermessen

  • Liegenschaftsvermessung

  • Grundstücksvermessung

  • Zerlegung von bestehenden Flurstücken

Leistungsbeschreibung

Aus einem bestehenden Flurstück entstehen durch eine Liegenschaftsvermessung mehrere neue Flurstücke. Dies erfolgt durch eine örtliche Liegenschaftsvermessung oder durch eine Sonderung ohne örtliche Liegenschaftsvermessung.

Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Die Flurstücksbildung innerhalb der Kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel kann unter folgendem Kontakt beantragt werden:

Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.

3 - 6 Monate

  • formloser Antrag, z.B. über Kontaktformular (erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)

Für die Bildung von Flurstücken werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grenzlängen und dem Bodenrichtwert.