Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren


Beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, welches für Wohngebäude in Bebauungsplangebieten durchgeführt wird, ist die Bearbeitungsdauer aufgrund des eingeschränkten Prüfumfangs auf ein bis zwei Monate verkürzt.

Leistungsbeschreibung

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten und die Erschließung muss gesichert sein.

Mit inbegriffen sind die dazugehörenden notwendigen Stellplätze, notwendige Abstellplätze für Fahrräder, ihrer Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen.

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird das Vorhaben mit verkürzten Fristen geprüft.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft

  • die Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
  • und beteiligt Fachbehörden, deren Belange vom Vorhaben betroffen sind, sowie die Gemeinde.

Die Frist zur Stellungnahme für die Fachbehörden beträgt 2 Wochen.

Liegen alle Stellungnahmen vor und bestehen keine Widersprüche zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, ist die Baugenehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigung schließt alle erforderlichen Genehmigungen mit ein.

Reichen Sie bitte den Bauantrag für das vereinfachte Verfahren in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich als elektronisches Exemplar ein. Hat die untere Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist dieser zu verwenden. Für Ihren Bauantrag müssen Sie die vorgeschriebenen Formulare verwenden.

Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person (Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin) erforderlich.

Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen

Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:

  1. Antragsformular
  2. Baubeschreibung (ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  3. Betriebsbeschreibung (bei Gewerbenutzungen; ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  4. Nachweis der Eintragung als Entwurfsverfassers (Bauvorlagenberechtigung)
  5. Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. 03381 58 6201)
  6. Lageplan (Maßstab 1:200) von einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
  7. Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
  8. Flächen- und Kubaturberechnungen nach DIN 277
  9. Nachweis Einhaltung der GRZ/GFZ (Festsetzungen im B-Plan)
  10. Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  11. Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz
  12. Belege (Datenblätter) über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
  13. Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Vorhaben weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 BauGB noch Abweichungen nach § 67 BbgBO erfordert und es im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Sie können entweder über den Formularservice online hochgeladen werden oder in Form von Medienträgern (CD / DVD /Stick etc.) eingereicht werden.

1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€

Gemäß Tarifstelle 1.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.

§ 16 Gebührengesetz Brandenburg

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.

Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Baugenehmigung innerhalb eines Monats nach Eingang des Bauantrags erteilt.

  1. Antragsformulare (Formular 1.1)
  2. Baubeschreibung (Formular 2.1)
  3. Betriebsbeschreibung (Formular 3.1 oder 3.2)
  4. Statistischer Erhebungsbogen
  5. Erklärung des Tragwerksplaners (Formular 8.1) bzw. Erklärung zur Standsicherheit (Formular 8.5)
  6. Erklärung des Entwurfsverfasser (Formular 4.1)
  7. Bauantrag online