Beantwortung von Einzelfragen zum Bauvorhaben vor Bauantragstellung

Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.

Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.

Heike Luneburg
Bauvorhaben „Innenstadt“

Telefon: (03381) 58 63 26
Fax:       (03381) 58 63 04

Susanne Stugk
Bauvorhaben „Umland“

Telefon: (03381) 58 63 19
Fax:      (03381) 58 63 04

Katharina Baruth
Bauvorhaben „Innenstadt“

Telefon: (03381) 58 63 20
Fax:      (03381) 58 63 04

Petra Berger
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 11
Fax:      (03381) 58 63 04

Beate Dick
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 21
Fax:      (03381) 58 63 04

Heike Sachs
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 27
Fax:      (03381) 58 63 04

Lukas Görke
Bauvorhaben „Umland“

Telefon: (03381) 58 63 28
Fax:      (03381) 58 63 04

Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.

Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:

  1. Antragsformular mit Fragestellung
  2. Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. (03381) 58 6201)
  3. Lageplan (Maßstab 1:200) mit folgenden Mindestangaben: vorhandene und geplante Bauung mit Nutzung, Bauhöhe, Dachform und örtlicher Lage einschließlich der Abstände zu den Grundstücksgrenzen; Zu- und Abfahrten
  4. ggf. Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Sie können entweder über den Formularservice  online  hochgeladen werden oder in Form von Medienträgern (CD / DVD /Stick etc.) eingereicht werden.

Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.

Gem. Tarifstelle 1.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.

ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen

Antragsformulare (Formular 1.1)

Bauantrag online

Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines oder einer Bauvorlageberechtigten (Architekt bzw. Architektin, Bauingenieur bzw. Bauingenieurin) erforderlich sein.

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

17.07.2019