Informationen zur Erteilung von Teilbaugenehmigungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.

Leistungsbeschreibung


Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.

Verfahrensablauf


Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

An wen muss ich mich wenden?


Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

Voraussetzungen


Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?


  • 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
  • für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Bearbeitungsdauer


ca. 1 Monat

Anträge / Formulare


Fachlich freigegeben durch


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am


17.07.2019
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