Teilbaugenehmigung
Teilbaugenehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenInformationen zur Erteilung von Teilbaugenehmigungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Leistungsbeschreibung
Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.
Verfahrensablauf
Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Voraussetzungen
Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
- 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
- für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Monat
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung