Abbruch baulicher Anlagen
Abbruch baulicher Anlagen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen ist baugenehmigungsfrei.
Die teilweise Beseitigung stellt eine bauliche Änderung dar, die einer Baugenehmigung bedarf.
Der Bauherr hat den vollständigen Abbruch spätestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dabei ist der vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg veröffentlichten Vordruck zu verwenden.
Keine Anzeigepflicht besteht für die Beseitigung von
- baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen, deren Errichtung genehmigungsfrei ist
- Gebäuden mit nicht mehr als 500 m³ umbautem Raum und Wohngebäuden mit nicht mehr als 1.000 m³ umbautem Raum (ausgenommen Baudenkmäler und bauliche Anlagen, die unter Verwendung gesundheitsgefährdender Baustoffe errichtet worden sind)
- ortsfesten Behältern mit nicht mehr als 300 m³ Behälterinhalt (ausgenommen Behälter zur Lagerung wassergefährdender Stoffe im Sinne von § 62 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
An wen muss ich mich wenden?
Heike Sachs
Sonderbauten
- Telefon: (03381) 58 63 27
- Fax: (03381) 58 63 04
Beate Dick
Sonderbauten
- Telefon: (03381) 58 63 21
- Fax: (03381) 58 63 04
Petra Berger
Sonderbauten
- Telefon: (03381) 58 63 11
- Fax: (03381) 58 63 04
Susanne Stugk
Bauvorhaben „Umland“
- Telefon: (03381) 58 63 19
- Fax: (03381) 58 63 04
Katharina Baruth
Bauvorhaben „Innenstadt“
- Telefon: (03381) 58 63 20
- Fax: (03381) 58 63 04
Heike Luneburg
Bauvorhaben „Innenstadt“
- Telefon: (03381) 58 63 26
- Fax: (03381) 58 63 04
Liane Krupa
- Telefon: (03381) 58 31 20
- Fax: (03381) 58 31 74
Lukas Görke
Bauvorhaben „Umland“
- Telefon: (03381) 58 63 28
- Fax: (03381) 58 63 04
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Abbruchanzeige ist durch den Bauherrn zu unterschreiben. Ihr sind mindestens die folgenden Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung beizufügen:
- Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. (03381) 58 6201) mit Kennzeichnung der zu beseitigenden baulichen Anlage
- Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik (Abgangsbogen) nach dem Hochbaustatistikgesetz
- Abbruchbeschreibung:
- Beschreibung der baulichen Anlage nach ihrer wesentlichen Konstruktion unter Angabe von schadstoffhaltigen Verunreinigungen des Abbruchmaterials, insbesondere bei Gewerbe- und Industriebauten
- Beschreibung des Abbruchvorgangs
- ggf. Standsicherheitsnachweis
- Beschreibung der Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und der Beschäftigen vor Gefahren, erheblichen Belästigungen und sonstigen schädlichen Umwelteinwirkungen
- Angaben über Art, Menge und getrennte Erfassung des Abbruchmaterials sowie dessen Wiederverwendung, Verwertung oder sonstiger Entsorgung als Abfall
- Benennung des Abbruchunternehmers
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Abbruchanzeige sind Verwaltungsgebühren zu erheben.