Auskünfte aus der Automatisierten Kaufpreissammlung (AKS)


Leistungsbeschreibung

Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden in zwei Formen erteilt:

  1. Anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (bei Vorliegen eines berechtigten Interesses)
  2. Grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten:

  • öffentlichen Stellen nach § 2 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes,
  • öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung und
  • achverständigen für Grundstückswertermittlung mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, Ausgabe Oktober 2003,

wenn die Auskunft zur Wertermittlung erforderlich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses - siehe Kontakt.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)