Auskünfte aus der Automatisierten Kaufpreissammlung (AKS)
Links & Onlinedienste
Auskünfte aus der Automatisierten Kaufpreissammlung (AKS)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden in zwei Formen erteilt:
- Anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (bei Vorliegen eines berechtigten Interesses)
- Grundstücksbezogene Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten:
- öffentlichen Stellen nach § 2 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes,
- öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung und
- achverständigen für Grundstückswertermittlung mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, Ausgabe Oktober 2003,
wenn die Auskunft zur Wertermittlung erforderlich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses - siehe Kontakt.
Anträge / Formulare
Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)