Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken


Leistungsbeschreibung

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Antragsberechtigt sind bestimmte Behörden und Gerichte, aber auch jeder Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilberechtigte, deren Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses -siehe Kontakt.

Antrag auf Verkehrswertgutachten einer Immobilie (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)