Leistungsbeschreibung

Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Ihre Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.

Sie werden vom Kataster- und Vermessungsamt auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben.

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.

Näheres über die Gestaltung, Anbringung der Nummernschilder, Pflichten des Eigentümers und Kostenregelung beschreibt die unten angegebene ordnungsbehördliche Verordnung.

Antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigter.
Bei einem geplanten Gebäude ist die zukünftige Lage des Gebäudes mit seinem Haupteingang in einem Lageplanauszug darzustellen.

Die Gebühren für die Vergabe von Hausnummern richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel in der zurzeit gültigen Fassung.