Hausnummernvergabe
Hausnummernvergabe
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Ihre Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Sie werden vom Kataster- und Vermessungsamt auf Antrag für bestehende und neue Gebäude amtlich festgesetzt und vergeben.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von der Stadt zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Näheres über die Gestaltung, Anbringung der Nummernschilder, Pflichten des Eigentümers und Kostenregelung beschreibt die unten angegebene ordnungsbehördliche Verordnung.
An wen muss ich mich wenden?
- Vicky Naumburger
Tel. (03381) 58-6236
Fax:(03381) 58-6204
E-Mail:katasteramt@stadt-brandenburg.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsberechtigt ist der Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigter.
Bei einem geplanten Gebäude ist die zukünftige Lage des Gebäudes mit seinem Haupteingang in einem Lageplanauszug darzustellen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Vergabe von Hausnummern richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel in der zurzeit gültigen Fassung.
Rechtsgrundlage
- § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Gestaltung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummern vom 12.11.1997 (Amtsblatt Nr. 15 vom 20.11.1997
- Verwaltungsvorschrift für die Nummerierung von Gebäuden oder bebauten Grundstücken in der Stadt Brandenburg an der Havel.
Anträge / Formulare
- Online-Antrag auf Vergabe einer Hausnummer (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
- Antragsformular (Druckversion)