Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung


  • Aktuelle Flurstücksnummmer
  • Liegenschaftskataster
  • Aktuelle Bezeichnung im Liegenschaftskataster

Leistungsbeschreibung

Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.

Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.

Die Erteilung einer Identitätsbescheinigung für Flurstücke innerhalb der Kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel können unter folgendem Kontakt beantragt werden:

Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.

1-3 Monate

Brandenburgisches Vermessungsgesetz

Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden