Akteneinsicht (Bauakten)
Akteneinsicht (Bauakten)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Berechtigte Personen können bei der Bauaufsicht die Einsicht in Bauunterlagen beantragen. Berechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. eine Person mit einer Vollmacht des Grundstückseigentümers. Die Akteneinsicht findet nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Bauaufsicht statt oder elektronisch durch Übermittlung von Dateien.
An wen muss ich mich wenden?
Ulrich Heuer
Akteneinsichten / Archiv
Telefon: (03381) 58 63 25
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Das vorgegebene Formular ist zu nutzen. Es kann sowohl per Post als auch gescannt und per E-Mail eingereicht werden. Die Eingangsbestätigung wird per E-Mail verschickt.
bauaufsicht@stadt-brandenburg.de
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung des Antrags, die Durchführung der Akteneinsicht sowie für die Anfertigung elektronischer Dateien sind Verwaltungsgebühren von mindestens 97 € zu erheben. Diese sind vor dem Erhalt der Unterlagen zu begleichen. Die Unterlagen werden dann per E-Mail bzw. Server als pdf-Dateien zugestellt.