Bauanzeige (B-Plan)


Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans, bei denen der Fußboden eines oberirdischen Geschosses nicht höher als 7 m über der Geländeoberfläche liegt, kann bei der Bauaufsicht auf Antrag ein Bauanzeigeverfahren durchgeführt werden.

Weitere Verfahrensvoraussetzungen sind:

  • Das Wohngebäude entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, erfordert also weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Das Wohngebäude erfordert keine Abweichungen nach § 67 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Die Erschließung ist gesichert
  • Bauanzeige, Bauvorlagen und Nachweise sind vollständig und richtig. (Das Bauanzeigeverfahren entfaltet keine Konzentrationswirkung. Die Bauanzeige muss daher die nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen bereits enthalten.)
  • Das Baugrundstück unterliegt keiner Veränderungssperre (§ 14 BauGB)
  • Das Bauvorhaben unterliegt keiner Zurückstellung (§ 15 BauGB) 

Eine Baugenehmigung wird nicht erteilt. Stattdessen darf mit der Bauausführung nach Ablauf eines Monats nach Antragseingang begonnen werden, sofern die Bauaufsicht die Bauausführung nicht untersagt. Mit der Anzeige über den Baubeginn ist der Bauaufsicht der Prüfbericht über die bautechnischen Nachweise bzw. die Erklärung des Tragwerksplaners oder die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis vorzulegen.

Heike Luneburg
Bauvorhaben „Innenstadt“

Telefon: (03381) 58 63 26

Susanne Stugk
Bauvorhaben „Umland“

Telefon: (03381) 58 63 19

Katharina Baruth
Bauvorhaben „Innenstadt“

Telefon: (03381) 58 63 20

Petra Berger
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 11

Beate Dick
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 21

Heike Sachs
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 27

Lukas Görke
Bauvorhaben „Umland“

Telefon: (03381) 58 63 28

 

Claudia Böttcher

Telefon: (03381) 58 63 08

Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen

Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:

  1. Antragsformular
  2. Baubeschreibung (ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  3. Betriebsbeschreibung (bei Gewerbenutzungen; ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  4. Nachweis der Eintragung als Entwurfsverfassers (Bauvorlagenberechtigung)
  5. Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. (03381) 58 6201)
  6. Lageplan (Maßstab 1:200) von einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
  7. Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
  8. Flächen- und Kubaturberechnungen nach DIN 277
  9. Nachweis Einhaltung der GRZ/GFZ (Festsetzungen im B-Plan)
  10. Lageplan mit Darstellung der Einhaltung der grünordnerischen Festsetzungen gemäß B-Plan
  11. Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  12. Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz
  13. Belege (Datenblätter) über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
  14. Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Vorhaben weder Ausnahmen noch Befreiungen nach § 31 BauGB noch Abweichungen nach § 67 BbgBO erfordert und es im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht
  15. Erklärung Niederschlagswasserversickerung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Sie können entweder über den Formularservice online hochgeladen werden oder in Form von Medienträgern (CD / DVD /Stick etc.) eingereicht werden.

Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.

  1. Antragsformulare (Formular 1.1)
  2. Baubeschreibung (Formular 2.1)
  3. Betriebsbeschreibung (Formular 3.1 oder 3.2)
  4. Statistischer Erhebungsbogen
  5. Erklärung des Tragwerksplaners (Formular 8.1) bzw. Erklärung zur Standsicherheit (Formular 8.5)
  6. Erklärung des Entwurfsverfasser (Formular 4.1)
  7. Bauantrag online