Breitensport Förderung
Breitensport Förderung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gemäß § 1 Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg gilt es allen Einwohnern im Land Brandenburg eine Möglichkeit zu schaffen, sich aufgrund ihrer Neigungen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen, an Sportveranstaltungen teilzunehmen und Sport als kulturelles Ereignis zu erleben.
Der Sport wird vom Land, den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen gefördert.
Die Förderung der Stadt Brandenburg an der Havel soll insbesondere die Angebote zur sportlichen Betätigung in allen Bereichen, vor allem im Kinder- und Jugendsport, entwickeln, die Vereins- und Verbandsarbeit unterstützen, die Zusammenarbeit der Sportorganisationen sichern helfen und die ehrenamtliche Arbeit im Sport stärken, Brandenburg an der Havel als Sportstadt weiterentwickeln.
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus § 4 der Richtlinie über die Sportförderung in der Stadt Brandenburg an der Havel.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg
(Sportförderungsgesetz- SportFGBbg) vom 10. Dezember 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 26], S.498), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 18], S.284) - Richtlinie über die Sportförderung in der Stadt Brandenburg an der Havel (SVV Beschluss Nr. 366/2006, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel vom 23.01.2007 (Nr. 1 Seite 7)
- Allgemeine Förderungs- und Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuwendungen der Stadt Brandenburg an der Havel (AFBG)
Anträge / Formulare
Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung
Onlineverfahren möglich: z. Z. nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein