Sonderbauten (Baurecht)
Sonderbauten (Baurecht)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sonderbauten sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung. Dazu zählen u. a. solche mit großer Ausdehnung oder erhöhter Brand-, Explosions- oder Verkehrsgefahr, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Gast- und Beherbergungsstätten, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von Personen, Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten, Verkaufsstätten sowie Versammlungsstätten.
Ein Auszug des Katalogs der Sonderbauten findet sich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1-20 BbgBO.
An wen muss ich mich wenden?
Heike Sachs
Sonderbauten
- Telefon: (03381) 58 63 27
- Fax: (03381) 58 63 04
Beate Dick
Sonderbauten
- Telefon: (03381) 58 63 21
- Fax: (03381) 58 63 04
Petra Berger
Sonderbauten
- Telefon: (03381) 58 63 11
- Fax: (03381) 58 63 04
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:
- Antragsformular
- Baubeschreibung (ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
- Betriebsbeschreibung (bei Gewerbenutzungen; ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
- Nachweis der Eintragung als Entwurfsverfassers (Bauvorlagenberechtigung)
- Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. (03381) 58 6201)
- Lageplan (Maßstab 1:200) von einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
- Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
- Flächen- und Kubaturberechnungen nach DIN 277
- Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz
- Brandschutznachweis und Prüfbericht über dessen Prüfung
- Prüfbescheinigung der Nachweise zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Sie können entweder über den Formularservice online hochgeladen werden oder in Form von Medienträgern (CD / DVD /Stick etc.) eingereicht werden.
Für die Freigabe der Bauarbeiten können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich werden, z. B.
- Prüfberichte der bautechnischen Nachweise
- Munitionsfreiheitsbescheinigung
- Nachweise über die Eintragung von Baulasten
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Anträge / Formulare
- Antragsformulare (Formular 1.1)
- Baubeschreibung (Formular 2.1)
- Betriebsbeschreibung (Formular 3.1 oder 3.2)
- Statistischer Erhebungsbogen
- Antrag für die Munitionsfreiheitsbescheinigung Internetseite des KMBD (Kampfmittelbeseitigung/ Service: Bauen)
- Erklärung zum Brandschutznachweis (Formular 4.5)
- Bauantrag online