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Sonderbauten (Baurecht)


Leistungsbeschreibung

Sonderbauten sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung. Dazu zählen u. a. solche mit großer Ausdehnung oder erhöhter Brand-, Explosions- oder Verkehrsgefahr, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Gast- und Beherbergungsstätten, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von Personen, Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen und Sportstätten, Verkaufsstätten sowie Versammlungsstätten.

Ein Auszug des Katalogs der Sonderbauten findet sich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1-20 BbgBO.

Heike Sachs
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 27
Fax:       (03381) 58 63 04

Beate Dick
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 21
Fax:       (03381) 58 63 04

Petra Berger
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 11
Fax:      (03381) 58 63 04

Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:

  1. Antragsformular
  2. Baubeschreibung (ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  3. Betriebsbeschreibung (bei Gewerbenutzungen; ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen)
  4. Nachweis der Eintragung als Entwurfsverfassers (Bauvorlagenberechtigung)
  5. Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel. (03381) 58 6201)
  6. Lageplan (Maßstab 1:200) von einer Katasterbehörde oder eines im Land Brandenburg Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
  7. Bauzeichnungen (Gründung, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100)
  8. Flächen- und Kubaturberechnungen nach DIN 277
  9. Rechnerischer Nachweis der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
  10. Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik nach Hochbaustatistikgesetz
  11. Brandschutznachweis und Prüfbericht über dessen Prüfung
  12. Prüfbescheinigung der Nachweise zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Die Bauvorlagen müssen zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden. Sie können entweder über den Formularservice online hochgeladen werden oder in Form von Medienträgern (CD / DVD /Stick etc.) eingereicht werden.

Für die Freigabe der Bauarbeiten können im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich werden, z. B.

  • Prüfberichte der bautechnischen Nachweise
  • Munitionsfreiheitsbescheinigung
  • Nachweise über die Eintragung von Baulasten

Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.

  1. Antragsformulare (Formular 1.1)
  2. Baubeschreibung (Formular 2.1)
  3. Betriebsbeschreibung (Formular 3.1 oder 3.2)
  4. Statistischer Erhebungsbogen
  5. Antrag für die Munitionsfreiheitsbescheinigung Internetseite des KMBD (Kampfmittelbeseitigung/ Service: Bauen)
  6. Erklärung zum Brandschutznachweis (Formular 4.5)
  7. Bauantrag online