Kinderärztliche Untersuchung von Kindern in Kindertagesstätten und in Tagespflege
Leistungsbeschreibung
Ergänzend zu den Vorsorgeangeboten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte die Untersuchung von Kindern im Alter von 30 bis 42 Monaten angeboten. Diese Untersuchung dient der Prävention, der Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen und der frühzeitigen Einleitung geeigneter Maßnahmen.
Im Rahmen der Gesundheits- und Entwicklungsvorsorge bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes gemäß Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz die kinderärztliche Untersuchung für Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat in Kita und Tagespflege an. Dieses Alter ist in der gesundheitlichen Entwicklung Ihres Kindes eine wichtige Phase. Entwicklungsstörungen, Krankheiten und Behinderungen können frühzeitig erkannt und durch eingeleitete, spezifische Fördermaßnahmen und Therapien meist erfolgreich und wirksam behandelt werden. Kinder mit Auffälligkeiten in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung werden im Rahmen des Betreuungscontrollings oft bis zum Eintritt ins Schulalter begleitet und der Erfolg der eingeleiteten Fördermaßnahmen verfolgt. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst kündigt seinen Besuch in den Kindereinrichtungen an, spricht mit der Leitung der Kindertagesstätte die Untersuchungstermine ab. Die Kindertagesstätte informiert die Eltern der zu untersuchenden Kinder.
Verfahrensablauf
Die Untersuchungen finden im Beisein einer Vertrauensperson (Erzieher/-in) in der Kindertagesstätte Ihres Kindes statt. Auf Wunsch dürfen die Eltern mit dabei sein.
Neben der körperlichen Untersuchung erfolgen einfache Tests zur Grob- und Feinmotorik, Sprache und Visuellen Wahrnehmung, sowie eine Impfstatusüberprüfung.
Über das Untersuchungsergebnis werden Sie schriftlich informiert
Die Untersuchung der Hauskinder findet bei Bedarf im Gesundheitsamt statt.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Telefon: (03381) 58-5336
E-Mail: kjgd@stadt-brandenburg.de
Zuständige Stelle
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Betroffen sind Kinder in der Altersspanne 30-42 Lebensmonate, bzw. ältere Kinder im Vorschulalter die von den Eltern oder Erziehern als entwicklungsverzögert eingeschätzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Elternfragebogen
- Impfausweis oder andere Impfdokumente
- Das „gelbe“ Heft zu den Vorsorgeuntersuchungen
- Bescheinigungen, wie z. B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass o. Ä.
- verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. Ä.
- wenn vorhanden medizinische Unterlagen
- ausgefüllter Elternfragebogen
- gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Bescheinigung wie Schwerbehindertenausweis, Allergie- oder Herzpass o.ä.
- Hilfsmittel wie Brille oder Hörgeräte
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja