Kinderärztliche Untersuchung von Kindern in Kindertagesstätten und in Tagespflege


Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Gesundheits- und Entwicklungsvorsorge bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Fachgruppe Gesundheit gemäß Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz die kinderärztliche Untersuchung für Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat in Kita und Tagespflege an. Dieses Alter ist in der gesundheitlichen Entwicklung Ihres Kindes eine wichtige Phase. Entwicklungsstörungen, Krankheiten und Behinderungen können frühzeitig erkannt und durch eingeleitete, spezifische Fördermaßnahmen und Therapien meist erfolgreich und wirksam behandelt werden. Kinder mit Auffälligkeiten in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung werden im Rahmen des Betreuungscontrollings oft bis zum Eintritt ins Schulalter begleitet und der Erfolg der eingeleiteten Fördermaßnahmen verfolgt. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst kündigt seinen Besuch in den Kindereinrichtungen an, spricht mit der Leitung der Kindertagesstätte die Untersuchungstermine ab. Die Kindertagesstätte informiert die Eltern der zu untersuchenden Kinder.

Simone Noll
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin/
Sachgebietsleiterin Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Telefon: (03381) 58-5336
E-Mail: kjgd@stadt-brandenburg.de

  • ausgefüllter Elternfragebogen
  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • Bescheinigung wie Schwerbehindertenausweis, Allergie- oder Herzpass o.ä.
  • Hilfsmittel wie Brille oder Hörgeräte