Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten und HIV/AIDS
Beratung zu HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI)
Leistungsbeschreibung
Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können z. B. sein:
- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Testergebnis
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
- Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten
- Beratung zum Thema HIV/AIDS
- HIV Test (kostenlos und anonym); ggf. Zertifikat
- Präventionsveranstaltungen zu Themen der Sexualität
Verfahrensablauf
Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt
Beratungsstelle HIV/AIDS
Telefon: (03381) 58-5332
Fax: (03381) 53-5304
E-Mail: hiv-sti-beratung@Stadt-Brandenburg.de
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.
Bearbeitungsdauer
Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall
Anträge / Formulare
Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)