Amtsärztliche Begutachtung nach Beamtengesetz und Behilfeverordnung
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte vorgenommen.
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Amtsärztliche Begutachtung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe und Lebenszeit
Amtsärztliche Begutachtung der Dienstfähigkeit und nach Dienstunfall
Amtsärztliche Begutachtung der medizinischen Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme oder bestimmter Therapieverfahren
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt
Amtsärztlicher Dienst
Telefon: (03381) 58-5303
Telefon: (03381) 58-5317
E-Mail: amtsaerztlicher.dienst@stadt-brandenburg.de
Zuständige Stelle
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiger Personalausweis
Auftragsschreiben des Dienstherren/der Beihilfe
Attest und aktuelle Befunde vom behandelnden Arzt
Kostenübernahmeerklärung