Leichenpass Ausstellung
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt
Amtsärztlicher Dienst
Telefon: (03381) 58-5301
E-Mail: gesundheitsamt@stadt-brandenburg.de
Zuständige Stelle
Nach § 18 Absatz 4 BbgBestG ist die untere Gesundheitsbehörde für die Ausstellung des Leichenpasses in den dort genannten Fällen zuständig. Bitte wenden Sie sich daher an das Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, an dem die betreffende Person verstorben ist (Gesundheitsamt des Sterbeortes).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Totenschein
Nachweis der zweiten Ärztlichen Leichenschau
Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
Route der Überführung
Einsargungsbescheinigung