Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- um Zahnschäden und Zahnfehlstellungen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten gesetzliche Krankenkassen zusammen mit Zahnärztinnen und Zahnärzten zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche an
- in Krippen, Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- in der Regel bis 12. Lebensjahr, in Einrichtungen mit erhöhtem Kariesrisiko bis 16. Lebensjahr
- Ziele:
- Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für Zahngesundheit vermitteln
- Mundhygiene verbessern
- Beratung gesunde Ernährung
- durch Untersuchungen Zahnerkrankungen erkennen und verhüten
- Informationen und Beratung für Eltern
Leistungsbeschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Der Zahnärztliche Dienst führt schuljährlich standardisierte Untersuchungen zur Früherkennung und Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn-, Mund- und Kieferbereich der Kinder und Jugendlichen in der Kindertagespflege, in Kitas und Schulen durch. Landeseinheitlich festgelegte Angaben werden im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung anonymisiert ausgewertet.
Die Untersuchungen im gewohnten Umfeld des Kindes bereiten auf den Besuch in der Zahnarztpraxis vor und fördern ein vertrauensvolles Kind-Zahnarztverhältnis.
Werden Erkrankungen an Zähnen, Zahnfleisch und Zahnhalteapparat sowie Veränderungen der Zahn- und Kierferstellung festgestellt, erhalten Eltern eine Information mit dem Hinweis, ihren Zahnarzt/ihre Zahnärztin zur Behandlung aufzusuchen. Bei auffälligen zahnmedizinischen Befunden wird ein Betreuungscontrolling durchgeführt.
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen in der Regel jährlich.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt
Zahnärztlicher Dienst
Telefon: (03381) 58-5318
Fax: (03381) 58-5304
E-Mail: zaed@stadt-brandenburg.de
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Ihr Kind besucht eine Gruppeneinrichtung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Anträge / Formulare
keine