Trinkwasserüberwachung
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Trinkwasserüberwachung
Textblöcke ein-/ausklappenVerfahrensablauf
Auffälligkeiten im Trinkwasser melden Sie in der Regel Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (auch möglich: Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung (Trinkwasser-Installation) oder örtlich zustäniges Gesundheitsamt):
- Ihr Anliegen wird gearbeitet.
- Sie erhalten von der verantwortlichen Stelle eine Antwort.
- Wenn Sie selbst eine Untersuchung veranlassen, ist die Kostenfrage mit der Untersuchungsstelle noch zu klären.
An wen muss ich mich wenden?
Thomas Röstel
Telefon: (03381) 58-5313
E-Mail: infektionsschutz@stadt-brandenburg.de
Rawad Alshaikh
Telefon: (03381) 58-5315
E-Mail: infektionsschutz@stadt-brandenburg.de
Zuständige Stelle
jeweiliges Wasserversorgungsunternehmen
zuständige Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Welche Gebühren fallen an?
- Das Wasserversorgungsunternehmen ist verplichtet, die Kosten für die Trinkwasseruntersuchung zu übernehmen.
- Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
Rechtsgrundlage
- § 37 Infektionsschutzgesetz
- § 28 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- § 29 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- § 54 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- § 55 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- § 52 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Richtlinie (EU) 2020/2184 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Anträge / Formulare
- Anzeige einer Trinkwasserversorgungsanlage zur Wasseruntersuchung (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar)
- formloser Hinweis per E-Mail oder telefonisch ebenso möglich