Trinkwasserüberwachung
Trinkwasserüberwachung
Leistungsbeschreibung
Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an Sie als Verbraucher geliefert wird. Die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Zur Sicherstellung dieser Qualität sind verpflichtende Untersuchungen des Trinkwassers durch den Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage vorgegeben. Zusätzlich überwacht das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Verfahrensablauf
Auffälligkeiten im Trinkwasser melden Sie in der Regel Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (auch möglich: Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung (Trinkwasser-Installation) oder örtlich zustäniges Gesundheitsamt):
- Ihr Anliegen wird gearbeitet.
- Sie erhalten von der verantwortlichen Stelle eine Antwort.
- Wenn Sie selbst eine Untersuchung veranlassen, ist die Kostenfrage mit der Untersuchungsstelle noch zu klären.
An wen muss ich mich wenden?
Anne Lüdeking
Telefon: (03381) 58-5305
E-Mail: infektionsschutz@stadt-brandenburg.de
Zuständige Stelle
jeweiliges Wasserversorgungsunternehmen
zuständige Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Welche Gebühren fallen an?
- Das Wasserversorgungsunternehmen ist verplichtet, die Kosten für die Trinkwasseruntersuchung zu übernehmen.
- Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
Rechtsgrundlage
- § 37 Infektionsschutzgesetz
- § 28 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- § 29 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- § 54 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- § 55 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- § 52 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Richtlinie (EU) 2020/2184 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
Anträge / Formulare
- Anzeige einer Trinkwasserversorgungsanlage zur Wasseruntersuchung (Online-Antrag im Bereich "Links & Onlinedienste" verfügbar )
- formloser Hinweis per E-Mail oder telefonisch ebenso möglich