Tuberkuloseberatung
Tuberkuloseberatung
Textblöcke ein-/ausklappen- Tuberkuloseberatung
- Tuberkulose-Beratungsstellen in den Gesundheitsämtern beraten und untersuchen bei Tuberkulose-Verdacht, führen Umgebungsuntersuchungen sowie Kontrollen nach Tuberkulose-Erkrankung durch
- Antrag nicht notwendig
- zuständig: Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
- Beratung und Betreuung von Tuberkuloseerkrankten und Bürgern mit Zustand nach Tuberkulose in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten
- Ausstellen von Bescheinigungen nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (Ausschluss einer ansteckenden Lungentuberkulose)
- Ausschluss einer Tuberkuloseinfektion mittels Bluttest/Röntgenuntersuchung bei geplantem Auslandsaufenthalt
Leistungsbeschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannter Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung der Landkreise und kreisfreien Städte sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
- unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie
Zu den Untersuchungsmethoden gehören
- Tuberkulinhauttest,
- Blutabnahme für den Gamma-Interferontest,
- Veranlassung von Sputumuntersuchungen sowie
- Röntgenaufnahme der Lunge.
Verfahrensablauf
In Tuberkulose-Angelegenheiten wenden Sie sich an die Tuberkulose-Beratungsstelle Ihres örtlich zuständigen Gesundheitsamtes
An wen muss ich mich wenden?
Marina Tullius
Telefon: (03381) 58-5303
Email: amtsaerztlicher.dienst@stadt-brandenburg.de
- Dr. Bianka Barm
Telefon: (03381) 58-5317
Email: amtsaerztlicher.dienst@stadt-brandenburg.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Impfausweis
- Kostenübernahmeerklärung bei der Untersuchung für einen Auslandsaufenthalt
- bei Minderjährigen schrifltiche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz