Schuleingangsuntersuchungen
Schuleingangsuntersuchungen
Textblöcke ein-/ausklappenKinder in Brandenburg, die erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine Schule besuchen, müssen an der schulärztlichen Untersuchung vor der Aufnahme in die Schule teilnehmen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und jungendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungszustand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen.
Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig. Mit der Schulanmeldung Ihres Kindes in der ortszuständigen Grundschule ist auch eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt verbunden, zu der Sie mit Ihrem Kind eingeladen werden. Die Einschulungsuntersuchung ist auch für die Kinder Pflicht, die bereits von der Grundschule für ein Jahr zurückgestellt worden sind. Ob eine erneute schulärztliche Untersuchung im Rückstellungsjahr stattfindet, wird schulärztlich entschieden.
Diese Untersuchung wurde per Gesetz den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter übertragen, um eine einheitliche und unabhängige Untersuchung zu gewährleisten. Durch die landesweit standardisierte Durchführung sind die Untersuchungen vergleichbar.
Die schulärztliche Untersuchung dauert ca. 30 bis 45 Minuten und umfasst die Ermittlung von Gewicht und Körpergröße, die Durchführung von Seh- und Hörtest, die Einschätzung der allgemeinen Entwicklung anhand verschiedener Tests zur Sprache, Motorik, sowie Wahrnehmung und zu schulischen Vorläuferfähigkeiten. Sie beinhaltet außerdem die Einschätzung der emotionalen und sozialen Entwicklung in der Untersuchungssituation, die Erfassung von Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Lernbereitschaft und eine körperliche, kinderärztliche Untersuchung.
Die Testergebnisse und Befunde werden mit Ihnen besprochen und in einer „Schulärztlichen Stellungnahme“ für die Schule zusammengefasst, die Ihnen ausgehändigt wird.
Verfahrensablauf
Die Schuleingangsuntersuchungen finden in der Regel von Januar bis April im Jahr der Einschulung statt.
Bitte registrieren Sie sich online für einen Termin zur Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt: Terminvereinbarung Schuleingangsuntersuchung
Die Terminvergabe wird jedes Jahr im Dezember freigegeben. Abschnittweise werden bis zum April des Einschulungsjahres weitere Termine zur Buchung freigeschaltet.
Den Elternfragebogen und den Informationsflyer zur Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Online-Terminbuchung.
Eltern von Kindern mit einem Förderausschussverfahren und erneut zu untersuchende Rücksteller aus dem Vorjahr erhalten ihre Termin-Einladung auf dem Postweg.
An wen muss ich mich wenden?
Simone Noll
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Sachgebietsleiterin Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Telefon: (03381) 58-5336
E-Mail: kjgd@stadt-brandenburg.de
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Elternfragebogen
- Impfausweis
- gelbes Vorsorgeheft
- Schwerbehindertenausweis, Allergie- oder Herzpass o.ä.
- Hilfsmittel, wie Brille oder Hörgerät
- evtl. vorhandene Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig