Infektionsschutz Beratung


Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wirken in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin. Auch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten werden beantwortet.

Leistungsbeschreibung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z.B.:

  • Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten?
  • Wie sind die Übertragungswege?
  • Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.

Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungstermin.

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrgenommen von

  1. dem für Gesundheit zuständigen Ministerium,
  2. dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesgesundheitsamt sowie
  3. den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.

keine

Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.