Medizinische Praxen Anmeldung
Medizinische Praxen Anmeldung
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- In folgenden Fällen braucht es eine unverzügliche Anzeige gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt:
- Selbständigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens
- Beschäftigung von Angehörigen der Berufe des Gesundheitswesens
- Anbieten oder Erbringung von kranken- und altenpflegerischen Tätigkeiten gegen Entgelt
- Anzeige gegenüber dem Gesundheitsamt bedarf es nicht, wenn eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber anderen Stellen besteht
- Anzeige notwendig
- zuständig: Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Leistungsbeschreibung
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
- Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Hebammen und Entbindungshelfer
- Altenpflege
- Physiotherapie, Krankengymnastik
- Masseurinnen und Masseure
- Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
- Logopädie
- Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
- Orthoptik
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.
Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:
- Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
- Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.
Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.
Verfahrensablauf
Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie persönlich.
An wen muss ich mich wenden?
Maria Wulkau
Telefon: (03381) 58-5303
E-Mai: amtsaerztlicher.dienst@stadt-brandenburg.de
Zuständige Stelle
jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)
Voraussetzungen
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht nach anderen Rechtvorschriften gegenüber anderen Stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag bezüglich der Tätigkeitsaufnahme, mit persönlichen Daten wie Name, Anschrift (Privatanschrift, Praxisanschrift)
- Beginn der Tätigkeit und Umfang der Tätigkeit
- Aufnahme der Praxis auf die Internetseite der Stadt
- Personalausweis
- Vorlage der Berufserlaubnis im Original
- gegebenenfalls Nachweise von Qualifizierungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich
Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.