Hundesteuer Festsetzung


Leistungsbeschreibung

Besteuert wird das Halten von Hunden zu persönlichen Zwecken. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Auf Antrag können Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen gewährt werden.

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Einzug der Hundesteuer per Lastschrift

Sofern Sie beabsichtigen, die Hundesteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen an die Stadtkasse der Stadt Brandenburg an der Havel.

Christopher Latocha
Telefon: (03381) 58 20 24
Fax: (03381) 58 20 44