Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuer Festsetzung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Besteuert wird das Halten von Hunden zu persönlichen Zwecken. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Auf Antrag können Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen gewährt werden.
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Einzug der Hundesteuer per Lastschrift
Sofern Sie beabsichtigen, die Hundesteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen an die Stadtkasse der Stadt Brandenburg an der Havel.
An wen muss ich mich wenden?
Christopher Latocha
Telefon: (03381) 58 20 24
Fax: (03381) 58 20 44
Anträge / Formulare
- Hundesteuer-Anmeldung (Online-Formular, Ausdruck nötig)
- Hundesteuer-Abmeldung (Online-Formular, Ausdruck nötig)
Bemerkungen
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.