Gewerbezentralregister, Auszug beantragen


Leistungsbeschreibung

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) und Personenvereinigungen (z.B. OHG oder KG) sein.

Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen können nur im Gewerbeamt der Stadt Brandenburg an der Havel oder online über das Portal des Bundesamtes der Justiz gestellt werden.

Bei im Handelsregister eingetragenen Einzelfirmen kann immer nur eine Auskunft über die natürliche Person (Firmeninhaber) beantragt werden.
Bei Gründungsgesellschaften oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts können ebenfalls nur Auskünfte über die beteiligten natürlichen Personen beantragt werden.

Für juristische Personen nimmt die Gewerbebehörde den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister entgegen und leitet den Antrag an das betreffende Register zur Bearbeitung weiter.

Der Antrag für eine juristische Person muss durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Handelt ein gesetzlicher Vertreter, gilt er als Antragsteller, das heißt, er muss seine gesetzliche Vertretungsvollmacht und seine Identität nachweisen.

Im Falle, dass eine Behörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.

Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen

Für eine natürliche Person ist der Antrag auf eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich unter persönlicher Vorsprache beim Bürgerservice der Stadt Brandenburg oder online über das Portal des Bundesamtes der Justiz zu stellen.

Die Erteilung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.

  • Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sein.
  • Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache notwendig.
  • Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde oder für andere Zwecke benötigt wird.
  • Der Verwendungszweck ist anzugeben.

Marita Fredrich

Telefon: (03381) 58-3285
Fax: (03381) 58-3204

Für juristische Personen:

  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Formloser Antrag durch den Geschäftsführer

Für Privatpersonen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers

Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Verordnung über die Kosten im Bereich der Justizverwaltung erhoben und beträgt 13,00 €.

Für Privatpersonen: Gebühren sind bei Beantragung und in bar zu entrichten.

Einschließlich der Postwege ist mit einer Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof von etwa zwei bis drei Wochen zu rechnen.

  • Bundeszentralregistergesetz
  • § 150 GewO

 

Alternativ kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen . Für den Online-Antrag über das Online-Portal werden der Online Ausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz der juristischen Person oder an eine bestimmte Behörde gesandt werden soll.

Im letzteren Fall ist die genaue Anschrift der Behörde bei der Antragstellung anzugeben.