Hundehaltung ordnungsrechtlich anmelden


Leistungsbeschreibung

Alle Hunde mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg, sind zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Dafür sind die Hunde auf Kosten des Halters mit einem Mikrochiptransponder kennzeichnen zu lassen. Diese Kennzeichnung wird von jedem Tierarzt durchgeführt.

Weiterhin hat der Hundehalter der Ordnungsbehörde seine persönliche Zuverlässigkeit, in Form eines Bundeszentralregisterauszuges (Führungszeugnis), dass zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein darf, nachzuweisen.

Die Beantragung des Führungszeugnisses ist im Bürgerservice auf dem Nicolaiplatz oder in den Ortsteilverwaltungen möglich. Die Beantragung ist nur persönlich, unter Vorlage des Personalausweises möglich und gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 13,- €. Das Nichtvorlegen des Führungszeugnisses kann zur Untersagung der Hundehaltung führen.

Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht der Hundehalterverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden können.

Für sogenannte „Kampfhunde“ besteht ein generelles Haltungsverbot im Land Brandenburg, da sie als unwiderlegbar gefährlich eingestuft sind. Dazu gehören die Rassen:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier, Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und Adresse des Hundehalters die nach den dortigen Vorschriften erforderlichen Kennzeichnungen oder Markierungen zu tragen. Der Halter hat die entsprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf
Verlangen vorzuzeigen. Die übrigen Regelungen, wie die Maulkorb- und Leinenpflicht, gelten wie für jeden anderen Hund auch.

Nachfolgend aufgeführte Rassen oder Kreuzungen/Mischungen untereinander oder mit anderen Rassen wurden als widerlegbar gefährlich eingestuft:

Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Rottweiler, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin.

Die Haltung dieser Tiere ist nur mit Erlaubnis der Ordnungsbehörde möglich, welche auf Antrag erteilt wird.

Bei diesen Rassen kann der Halter durch einen Wesenstest (Negativgutachten) des Hundes nachweisen, dass dieser keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gegenüber Mensch oder Tier aufweist. Auf Grund des bestandenen Wesenstestes kann der Halter dann ein Negativzeugnis von der zuständigen Ordnungsbehörde erhalten. Damit kann der Hund ohne besondere Auflagen geführt werden.

Die Erlaubnis und der Wesenstest sind kostenpflichtig.

Eine Haltung im Mehrfamilienhaus ist nur mit Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde und mit dem Einverständnis des Vermieters möglich. Das Halten eines widerlegbar gefährlichen Hundes im Mehrfamilienhaus ohne die dafür
benötigte Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu
10 000 € geahndet werden.

Als gefährlich können Hunde, unabhängig von der Größe oder Rasse, auch eingestuft werden, wenn sie einen Menschen oder ein Tier geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu provoziert worden zu sein.

Für die Haltung dieser Hunde hat der Halter bestimmte Auflagen durch die Ordnungsbehörde zu erfüllen (wie das Vorlegen einer Haftpflichtversicherung, die erforderliche Sachkunde, Grundstücksicherung, Maulkorb- und/ oder Leinenpflicht).

Es besteht in der Stadt Brandenburg keine generelle Leinenpflicht, außer:

  • bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Volksfesten u.s.w.,
  • auf Sport- und Campingplätzen,
  • der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
  • in Einkaufszentren, Fußgängerzonen u.s.w.
  • auf Zuwegen bei Mehrfamilienhäusern, in Treppenhäusern u.s.w.

Die Leinenpflicht entsteht nach Standort aus der Stadtordnung der Stadt Brandenburg an der Havel.

Die Stadtordnung der Stadt Brandenburg an der Havel ist von den Hundehaltern zu beachten. Diese regelt u.a. die Leinenpflicht für den Innenstadtbereich und die Mitnahme von Gegenständen, die der Beseitigung von Hundekot dienen. Verstöße gegen die Stadtordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.

  • 25,00 € - 125,00 € Negativzeugnis
  • 50,00 € - 500,00 € Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes (vor Ausstellung des Negativzeugnisses oder bei erfolgter Feststellung der Gefährlichkeit)