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Vorschriften für Prostituierte


Leistungsbeschreibung

Was ist Prostitution

Nach § 2 Des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG) ist eine sexuelle Dienstleistung eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.

Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.

Wer muss sich anmelden

Personen, die der Prostitution nachgehen, haben der Gewerbebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel dies vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen, wenn sie vorwiegend in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich tätig sein möchten. 

Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.

Zuvor erfolgt eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt. 

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung beim Ordnungsamt mitzubringen?

  • die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung beim Gesundheitsamt 
  • ein Ausweisdokument 
  • ein Passbild
  • Nachweis über die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hilfsweise die Zustellanschrift 

Die Anmeldebestätigung kann zusätzlich auf einen frei wählbaren „Aliasnamen“ ausgestellt werden. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.

Bei Prostituierten, welche nicht über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, wird zu diesem Termin ein Dolmetscher hinzugezogen.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise die Zustellanschrift
  • die Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist

Wie lange ist die Anmeldung gültig?

  • bei Personen über 21 jahre ist die Anmeldebescheinigung 2 Jahre gültig
  • bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren ist die Anmeldebescheinigung 1 Jahr gültig

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

§ 2 Des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG)