KfZ-Zulassungshinweise für die Bürger der Gemeinden aus PM
KfZ-Zulassungshinweise für die Bürger der Gemeinden aus PM
Leistungsbeschreibung
Zulassungshinweise für Antragstellende mit Sitz/Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dienstleistung
Für die Einwohner/Bürger sowie Gewerbetreibende der Ämter
- Ziesar,
- Wusterwitz,
- Beetzsee, sowie der
- Ortsteile der Gemeinde Kloster-Lehnin
Die Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel ist aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark seit dem 07.02.2005 Ihre zuständige Zulassungsbehörde. Vereinbarungsgemäß erbringen wir für natürliche Personen mit Hauptwohnsitz/Aufenthalt und für Firmen und juristische Personen mit Sitz in diesen Gemeinden die nachfolgend aufgeführten Leistungen.
Leistungsbereich:
- Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit Kennzeichenvergabe
- Ummeldung eines Fahrzeuges
- von außerhalb mit und ohne Halterwechsel mit Kennzeichenvergabe
- von außerhalb mit und ohne Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme - Ummeldung eines Fahrzeuges
- innerhalb des Landkreises
- innerhalb des Landkreises mit Änderung des Kennzeichens - Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter mit Änderung des Kennzeichens
- erstmalige Zulassung eines bereits gebrauchten Fahrzeuges mit Zuteilung eines Kennzeichens, z. B. Einfuhr aus dem Ausland
- Halteränderungen (Name, Anschrift) der im Landkreis bereits erfassten Fahrzeuge
- Eintragung einer technischen Änderung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Änderung des Zeitraumes bei einem Saisonkennzeichen
- Umkennzeichnung eines im Landkreis bereits erfassten Fahrzeuges mit Kennzeichenvergabe
- Zuteilung eines Wunschkennzeichens
Anträge aus anderen Gemeinden/Ämtern sowie Anträge, welche über die aufgeführten Leistungen hinausgehen, dürfen durch die Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel nicht erledigt werden und sind an die Zulassungsbehörde des Landkeises Potsdam-Mittelmark zu richte
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Sie können Ihr Wunschkennzeichen auch online reservieren.
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Hinweise / Besonderheiten
Die Zulassungebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel arbeitet in der Erweiterten Zuständigkeit mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zusammen.
Aufgrund unterschiedlicher Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde des Landkreises, kann es
Dienstag 07.30 - 09.00 Uhr
und
Donnerstag 16.00 - 17.00 Uhr
Einschränkungen bei den Bearbeitungen von Vorgängen für Antragsteller aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark geben.
Weitere Einschränkungen:
- Der Vorgang der Tageszulassung für Fahrzeuge aus PM ist nicht in Brandenburg durchführbar.
- Für zugelassene Fahrzeuge aus PM kann kein/e in Verlust geratenen/-er Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.