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KfZ-Zulassungshinweise für die Bürger der Gemeinden aus PM


Leistungsbeschreibung

Zulassungshinweise für Antragstellende mit Sitz/Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Dienstleistung

Für die Einwohner/Bürger sowie Gewerbetreibende der Ämter

  • Ziesar,
  • Wusterwitz,
  • Beetzsee, sowie der
  • Ortsteile der Gemeinde Kloster-Lehnin

Die Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel ist aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark seit dem 07.02.2005 Ihre zuständige Zulassungsbehörde. Vereinbarungsgemäß erbringen wir für natürliche Personen mit Hauptwohnsitz/Aufenthalt und für Firmen und juristische Personen mit Sitz in diesen Gemeinden die nachfolgend aufgeführten Leistungen.

Leistungsbereich:

  • Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit Kennzeichenvergabe
  • Ummeldung eines Fahrzeuges
    - von außerhalb mit und ohne Halterwechsel mit Kennzeichenvergabe
    - von außerhalb mit und ohne Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme
  • Ummeldung eines Fahrzeuges
    - innerhalb des Landkreises
    - innerhalb des Landkreises mit Änderung des Kennzeichens
  • Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter
  • Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter mit Änderung des Kennzeichens
  • erstmalige Zulassung eines bereits gebrauchten Fahrzeuges mit Zuteilung eines Kennzeichens, z. B. Einfuhr aus dem Ausland
  • Halteränderungen (Name, Anschrift) der im Landkreis bereits erfassten Fahrzeuge
  • Eintragung einer technischen Änderung
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
  • Änderung des Zeitraumes bei einem Saisonkennzeichen
  • Umkennzeichnung eines im Landkreis bereits erfassten Fahrzeuges mit Kennzeichenvergabe
  • Zuteilung eines Wunschkennzeichens

Anträge aus anderen Gemeinden/Ämtern sowie Anträge, welche über die aufgeführten Leistungen hinausgehen, dürfen durch die Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel nicht erledigt werden und sind an die Zulassungsbehörde des Landkeises Potsdam-Mittelmark zu richten.

Ab dem 06.11.2025 kann das Unterscheidungskennzeichen "BEL" für Antragsteller mit Wohnsitz in Potsdam Mittelmark beantragt werden.
Aus technischen Gründen kann dies in der Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel noch nicht beantragt werden

 

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Sie können Ihr Wunschkennzeichen auch online reservieren.

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Hier die einzelnen Gemeinden und Gemeindeteile der Ämter Beetzsee, Kloster-Lehnin, Wusterwitz und Ziesar

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Die Zulassungebehörde der Stadt Brandenburg an der Havel arbeitet in der Erweiterten Zuständigkeit mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zusammen.

Aufgrund unterschiedlicher Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde des Landkreises, kann es

Dienstag       07.30 - 09.00 Uhr
und
Donnerstag  16.00 - 17.00 Uhr

Einschränkungen bei den Bearbeitungen von Vorgängen für Antragsteller aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark geben.

Weitere Einschränkungen:

  • Der Vorgang der Tageszulassung für Fahrzeuge aus PM ist nicht in Brandenburg durchführbar.
  • Für zugelassene Fahrzeuge aus PM kann kein/e in Verlust geratenen/-er Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

Ab dem 06.11.2025 kann das Unterscheidungskennzeichen "BEL" für Antragsteller mit Wohnsitz in Potsdam Mittelmark beantragt werden.
Aus technischen Gründen kann dies in der Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel noch nicht beantragt werden.