Kfz-E-Kennzeichnung ausländischer Fahrzeuge


Leistungsbeschreibung

Bei einem Fahrzeug, das nach den Vorschriften eines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Verkehr berechtig ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist. Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben.

Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage