Kfz-Rotes Dauerkennzeichen
Kfz-Rotes Dauerkennzeichen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
An zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung oder widerruflich erteilt. Rote Kennzeichen dürfen nur für betriebliche Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden. Nach § 16 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt dort einzutragen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Fahrten zu anderen Zwecken oder ein Überlassen an Betriebsfremde ist nicht gestattet.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
- Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Meldebehörde)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein rotes Kennzeichen
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
- SEPA-Mandat des Inhabers für den Kfz-Steuereinzug
- bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht/Einverständniserklärung zum Kfz-Steuereinzugsverfahren und Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
- die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen, der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 4 Wochen
- bei Abholung der roten Dauerkennzeichen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die erstmalige befristete Erteilung eines roten Dauerkennzeichen beträgt 168,20 Euro, jede weitere Verlängerung ebenfalls 168,20 Euro.
Rechtsgrundlage
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)