Kfz-Saisonkennzeichen


Leistungsbeschreibung

Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb des angegebenen Zeitraumes gültig. Die Entscheidung über den Zeitraum der Gültigktei (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) treffen Sie. Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenschildhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende. Die Zulassung kann nur für volle Monate erfolgen. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug weder im öffentlichen Verkehrsraum genutzt noch abgestellt werden.

  • Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (bei einer Finanzierung fordern Sie bitte den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II von Ihrer Bank an)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk über die Außerbetriebsetzung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • SEPA-Mandat des Halters für den Kfz-Steuereinzug 
  • Identifikationsnachweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht sowie SEPA-Mandat des Halters zum Kfz-Steuereinzugsverfahren und Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Identitätsnachweis beider Erziehungsberechtigten
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Die Gebühr für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens beträgt 26,10 Euro, zusätzlich 0,30 Euro je Klebesiegel. Bei Verwahrung und Versendung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich die Gebühr um 15,30 Euro.
  • Der Wechsel auf eine andere Kennzeichenart oder die Änderung des Betriebszeitraumes ist jederzeit möglich.
  • Für ein Wunschkennzeichen ist zusätzlich eine Gebühr von 10,20 Euro zu erheben.