Kfz-Halterwechsel innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug aus Brandenburg an der Havel gekauft haben und auch hier Ihren Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz haben , liegt ein Halterwechsel innerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks vor. Das Fahrzeug muss nun auf Sie zugelassen werden. (Haben Sie ein Fahrzeug mit auswärtigen Kennzeichen gekauft, beachten Sie bitte die Informationen zum Halter-/Wohnsitz-/Betriebssitzwechsel von Außerhalb nach Brandenburg an der Havel.)

Hinweis:

Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände gegenüber den Finanzämtern des Landes Brandenburg bestehen. Die Zulassungsbehörde muss sonst die Zulassung versagen.

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (bei einer Finanzierung fordern sie bitte den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II von Ihrer Bank an)
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)
  • Möchten Sie ein anderes Kennzeichen haben besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Umkennzeichnung als Wunschkennzeichen.