BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Kfz-Zulassung, Änderung des Namens oder der Anschrift


Leistungsbeschreibung

Sofern Sie innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel umgezogen sind und/oder sich Ihr Name geändert hat (z. B. durch Heirat), sind die aktuelle Anschrift und/oder der geänderte Name im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich zu berichtigen.

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (bei einer Hinterlegung fordern Sie bitte den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II von Ihrer Bank an) ---> nur erforderlich bei Änderung des Namens
  • Identitätsnachweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters, bei Änderung des Namens ggf. Heiratsurkunde
  • bei Firmen: Gewerbeummeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Identitätsnachweis der bevollmächtigenden Person 

Die Gebühr für die Änderung der Angaben beträgt 11,40 Euro, zuzüglich 0,30 Euro je Klebesiegel. Bei Verwahrung und Versendung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich die Gebühr um 15,30 Euro.