Kfz-Zulassung, Technische Änderungen am KfZ


Leistungsbeschreibung

Wenn an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden, so sind diese von einer technischen Prüfstelle abnehmen zu lassen, sofern die allgemeine Betriebserlaubnis des eingebauten Teils eine Ein- bzw. Anbaumaßnahme vorsieht. Nach erfolgter Abnahme sind diese technischen Änderungen sodann in die Zulassungsbescheinigung einzutragen.

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (bei einer Finanzierung fordern Sie bitte den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II von Ihrer Bank an)
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Allgemeine Betriebserlaubnis des eingebauten Fahrzeugteils
  • Abnahmegutachten der technischen Prüfstelle, sofern erforderlich
  • Protokoll der gültigen Hauptuntersuchung
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht/SEPA-Mandat zum Kfz-Steuereinzugsverfahren des Halters im Original und Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person

Die Gebühr für die Eintragung der technischen Änderung beträgt 10,70 Euro, zusätzlich 0,30 Euro je Klebesiegel. Bei Verwahrung und Versendung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich diese Gebühr um 15,30 Euro.