KfZ-Wiederzulassung


Leistungsbeschreibung

Internetbasierte Kfz-Wiederzulassung (Online-Dienst)

Sofern sowohl das/die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges als auch die zugehörige Zulassungsbescheinigung Teil I bereits die ab dem 01.01.2015 geltenden Anforderungen erfüllen, das Kennzeichen bei Außerbetriebsetzung reserviert wurde und das Fahrzeug neuerlich auf den selben Halter zugelassen werden soll und Sie in Ihrem elektronischen Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel die elektronische Identifikation haben freischalten lassen, können Sie auch hier online die Wiederzulassung des Fahrzeuges beantragen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung in Brandenburg an der Havel wiederzulassen wollen, sollten Sie diese Hinweise beachten und müssen dann folgende Unterlagen vorlegen:

  • Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II (bei einer Finanzierung fordern Sie bitte den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II von Ihrer Bank an)
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk der Zulassungsbehörde
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis/ Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat des Halters für den Kfz-Steuereinzug 
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht /Einverständniserklärung zum Kfz-Steuereinzugsverfahren und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten , Kennzeichenschilder, soweit vorhanden.