Kfz-Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung kann in jeder Zulassungsbehörde in Deutschland vorgenommen werden.
Es wird unterschieden zwischen Außerbetriebsetzung (eine Wiederzulassung ist jederzeit möglich) und Verwertung (Verschrottung).
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, müssen Sie den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie die Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorliegen.Die Entfernung der Stempelplaketten wird durch die Zulassungsbehörde durchgeführt. Sollten Plaketten vorab entfernt werden, wird die Kenzeichenkombination in Fahndung gesetzt.
Nach Entfernung der Stempelplaketten ist die Rückfahrt bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges noch möglich, sofern Ihr Versicherer dies gestattet hat und das Kennzeichen nicht bereits einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden ist.
Die entstempelten Kennzeichenschilder werden nach der Außerbetriebsetzung durch die Zulassungsbehörde wieder ausgehändigt, bzw. Sie können diese auch in der Zulassunsgbehörde abgeben, sollten Sie diese nicht mehr benötigen.
Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monaten reservieren lassen.
Internetbasierte Beantragung der Außerbetriebsetzung (Online-Dienst)
Sofern sowohl das/die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges als auch die zugehörige Zulassungsbescheinigung Teil I bereits die ab dem 01.01.2015 geltenden Anforderungen erfüllen, und Sie in Ihrem elektronischen Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel die elektronische Identifikation haben freischalten lassen, können Sie auch hier online die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges beantragen.
Verfahrensablauf
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild/er
- bei Diebstahl des Fahrzeuges/Kennzeichenschilder muss eine Diebstahlsanzeige der Polizei vorgelegt werden
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr für eine Außerbetriebsetzung von BRB-Kennzeichen (Stadt) beträgt insgesamt 7,80 Euro. Sofern Sie wünschen, das Kennzeichen in diesem Zusammenhang für eine Wiederinbetriebnahme dieses Fahrzeuges reservieren zu lassen (bis zu 12 Monaten) erhöht sich diese Gebühr um 2,60 Euro. Falls Sie beabsichtigen, dieses Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug zu reservieren, würde es bei Zulassung gebührenrechtlich als Wunschkennzeichen behandelt. Die Gebühr für ein solches Wunschkennzeichen beträgt 10,20 Euro.
- Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung auswärtiger Fahrzeuge beträgt 7,80 Euro.
Anträge / Formulare
Online Antrag zur Außerbetriebsetzung (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste") Online-Dienst nur mit Online-Ausweis nutzbar