Kfz-Ausfuhrkennzeichen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.

Sollten Sie in Deutschland einen Hauptwohnsitz haben, der NICHT in der Stadt Brandenburg an der Havel oder der Zuständigkeit Potsdam-Mittelmark (Amt Ziesar, Amt Wusterwitz, Amt Beetzsee, sowie der Ortsteile der Gemeinde Kloster-Lehnin) liegt, müssen Sie sich an Ihre jeweilige zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Beachten Sie bitte, dass das Fahrzeug in der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss und Ausfuhrkennzeichen  steuerpflichtig sind (seit 01.07.2010).

Если вы намерены вывезти транспортное средство за границу, вам необходим так называемый транзитный номерной знак. Читать дальше...

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (jeweils im Original)
  • bei Einzelunternehmern:Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung  oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Es besteht die Pflicht zur Vorführung des Fahrzeuges in der Zulassungsbehörde.
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen mit Dauer der Zulassung
  • Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II , Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und bei zugelassenen Fahrzeugen das/die Kennzeichenschild/er
  • bei Erledigung durch Dritte: Vertretungsvollmacht (im Original) und Personalausweis der bevollmächtigten Person  (bei ausländischen Vollmachtgebern Personalausweis, bzw. Reisepass ebenfalls im Original), bei ausländischen Vollmachten muss eine amtliche Übersetzung angefertigt werden
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für die Dauer der Zulassung
  • Die anteilmäßige Kraftfahrzeugsteuer muss vor der Ausgabe von Ausfuhrkennzeichen entrichtet werden.
    Möglichkeiten zur Entrichtung der Steuer sind:
    vorab direkt beim Hauptzollamt, Nachweis durch Vorlage der Einzahlquittung
    (Hauptzollamt Potsdam Zollamt Ludwigsfelde Abfertigungsstelle Brandenburg, Am Industriegelände 2 in 14772 Brandenburg an der Havel)
        oder
    Vorlage eines im Original unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandates unter Angabe der IBAN und bei ausländischen Konten unter Angabe der IBAN, BIC und Name der Bank.
  • Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist neben den ausländischen Zulassungsdokumenten ein Gutachten / Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (DEKRA / TÜV etc.) über den vorschriftsmäßigen Zustand und der Identität des Fahrzeuges vorzulegen.

Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen und keine Gebührenschulden gegenüber der Stadt Brandenburg an der Havel vorliegen. Die Zulassungsbehörde müsste in diesen Fällen die Zulassung versagen.

Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.