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Kontrollgerätekarten (Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten)


Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Fahrer-, Unternehmens- oder Werkstattkarte zur Bedienung des digitalen EG-Kontrollgerätes. Fahrerinnen und Fahrer von Lkw über 3,5 t und Bussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen über ihre Lenk- und Ruhezeiten einen Nachweis führen. In neu zugelassenen Fahrzeugen wird der bisherige Fahrtenschreiber von dem neuen digitalen Kontrollgerät abgelöst. Das Fahrpersonal dieser damit ausgerüsteten Fahrzeuge muss eine scheckkartengroße Fahrerkarte in das Gerät einstecken, um es in Betrieb nehmen zu können.

Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg:

- bei Fahrerkarten: nur Antragsteller die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel haben

- bei Werkstatt- und Unternehmerkarten: nur anerkannte Werkstätten und Unternehmen die in der Stadt Brandenburg an der Havel ihren Betriebssitz haben

Fahrerkarte

  • Schriftlicher Antrag (das Passfoto und Ihre Unterschrift werden erst bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgebracht)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • EU-Kartenführerschein oder ausländischer EU/EWR-Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Fahrerkarte
  • bei Verlust der Fahrerkarte: schriftliche Verlusterklärung
  • bei Diebstahl der Fahrerkarte: polizeiliche Diebstahlsanzeige
  • Gebühr: 42,50 Euro - einschließlich Versand durch das Kraftfahrt-Bundesamt

Das persönliche Erscheinen ist bei Antragstellung erforderlich, da Sie sich ausweisen und Ihre Unterschrift für die Fahrerkarte gegenüber der Behörde auf einem Formblatt leisten müssen. Nach Fertigstellung wird Ihnen die Fahrerkarte durch das Kraftfahrt-Bundesamt zugeschickt.

Werkstattkarte

  • schriftlicher Antrag
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Vollmacht des Inhabers bzw. Geschäftsführers
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • aktuelle Anerkennung d. Werkstatt gem. § 57b StVZO (max. 5 Jahre alt)
  • Personalausweis des Technikers, für den die Karte beantragt wird
  • Arbeitsvertrag oder schriftliche Bestätigung des Arbeitsverhältnisses des Technikers
  • Schulungsnachweis des Technikers
  • bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Werkstattkarte
  • bei Verlust der Werkstattkarte: schriftliche Verlusterklärung
  • bei Diebstahl der Werkstattkarte: polizeiliche Diebstahlsanzeige
  • Gebühr: 63,00 Euro

Unternehmenskarte

  • Schriftlicher Antrag
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Vollmacht des Inhabers bzw. Geschäftsführers
  • bei Erneuerung oder Ersatz wegen Beschädigung: alte Unternehmerkarte
  • bei Verlust der Unternehmerkarte: schriftliche Verlusterklärung
  • bei Diebstahl der Unternehmerkarte: polizeiliche Diebstahlsanzeige
  • Gebühr: 63,00 Euro / zusätzliche Unternehmenskarte je 12,00 Euro

- Fahrpersonalgesetz (FPersG),

- Fahrpersonalverordnung (FPersV),

- Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (GebO MASGF)