Führerschein, Namensänderung im Führerschein


Leistungsbeschreibung

Hat sich Ihr Name seit Ausstellung Ihres Führerscheines geändert? Sie haben geheiratet und Ihr Führerschein ist auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt? Der Führerschein stellt kein Ausweisdokument dar. Sie könnten also ganz unbesorgt mit Ihrem „alten“ Führerschein weiterfahren, da Ihr Geburtsname aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Bedenken Sie aber, dass Sie Ihren Personalausweis dann immer bei sich haben müssten. Sie haben wieder geheiratet und Ihr Führerschein ist auf Ihren vorherigen Ehenamen ausgestellt? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall einen neuen Führerschein ausstellen lassen, da Ihr Personalausweis nur Ihren Geburtsnamen ausweist, also keine Verbindung zu Ihrem vorherigen Namen besteht. Sie haben Ihren Geburtsnamen wieder angenommen und der Führerschein ist auf Ihren Ehenamen ausgestellt? Es ist auf jeden Fall ratsam, den Führerschein erneuern zu lassen, da auch hier nur der Geburtsname auf dem Personalausweis steht, so dass keine Verbindung mehr zwischen Ihrem vorherigen und Ihrem jetzigen Namen besteht.

  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Wenn sich Ihr Name geändert hat und dieser Name nicht im Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung steht, benötigen wir zur Vorlage auch die Urkunde über die Namensänderung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto 

Hinweis:

Bei Beantragung müssen Sie persönlich vorstellig werden.

  • Führerschein ausgestellt vor dem 19.01.2013 - 25,30 Euro
  • Führerschein ausgestellt nach dem 19.01.2013 - 10,00 Euro