Führerschein, Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (vormals Punktesystem)


Leistungsbeschreibung

Am 01.05.2014 wurde das bisherige Verkehrszentralregister durch das neue Fahreignungsregister abgelöst.

Falls Sie einen Verkehrsverstoß begangen haben, der mit einer Geldbuße von 60 € und mehr geahndet wurde, wird dies dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mitgeteilt. Verkehrsstraftaten (z. B. Alkoholfahrten, Unfallflucht oder Körperverletzung) werden unabhängig von der Höhe der Geld- oder Freiheitsstrafe dem Verkehrszentralregister gemeldet. Je nach Schwere der Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit werden die Verstöße mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Nach dem Punktesystem (§ 4 StVG) hat die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen anzuwenden:

  • 1 - 3 Punkte - Vormerkung

Keine Maßnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Hinweis: Wer in dieser Stufe ein Fahreignungsseminar besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.

  • 4 - 5 Punkte - Ermahnung

Die Fahrerlaubnisbehörde sendet eine Ermahnung und informiert über die Maßnahmestufen.

Hinweis: Wer in dieser Stufe ein Fahreignungsseminar besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.

  • 6 - 7 Punkte - Verwarnung

 

Die Verwarnung erfolgt mit dem Hinweis, dass bei Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Hinweis: Ein Fahreignungsseminar kann freiwillig besucht werden. Ein Abbau von Punkten ist jedoch nicht mehr möglich.

  • 8  Punkte oder mehr - Entzug

 Bei Erreichen der dritten Maßnahmestufe mit 8 oder mehr Punkten, wird die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen.

 Entzug der Fahrerlaubnis

Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach der Abgabe des Führerscheins erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins.

 Abbau von einem Punkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

 

Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist freiwillig. Nur wer bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten an einem Seminar teilnimmt, kann einen Punkt abbauen. Der Abbau ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen (pädagogische Teilmaßnahme, psychologische Teilmaßnahme).

Die Verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird von folgenden anerkannten Fahrschulen durchgeführt.

  • Fahrschule Eduard Pfaffe OHG
    14776 Brandenburg an der Havel
    Neust. Wassertorstr. 23 - 26
    Telefon: (03381) 5225243
  • K.-D. Ulmann,  Fahrschule - Ihr Partner
    14776 Brandenburg n der Havel
    Trauerberg 15 a
    Telefon: (03381) 522396
  • Hendrik's Fahrschule
    Hendrik Schreiber
    14776 Brandenburg an der Havel
    Wilhelmsdorfer Straße 25
    Telefon: (03381) 222216

Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt. Eine Liste der bestätigten Seminarleiter/innen Verkehrspsychologie für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars in Land Brandenburg finden Sie hier: http://www.lbv.brandenburg.de/3185.htm

 

 

Tilgungsfrist

Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktestandes herangezogen bis die Tilgungsfrist abgelaufen ist. Die Tilgungsfrist beginnt nun für alle Verstöße einheitlich mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder des Urteils.

  • 2,5 Jahre für schwere Ordnungswidrigkeiten = 1 Punkt
  • 5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot = 2 Punkte
  • 5 Jahre für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis = 2 Punkte
  • 10 Jahre für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis = 3 Punkte

Endgültig gelöscht werden die Eintragungen nach jeweils einem weiteren Jahr Überliegefrist, um rückblickend korrekte Berechnungen für die Zeit der laufenden Tilgungsfrist zu ermöglichen.

Weiterführende Informationen, Fragen und Antworten zum neuen Fahreignungs-Bewertungssystem finden Sie unter: http://www.bmvi.de/punkte 

Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) (auch im grauen Infokasten unter "Links & Onlinedienste" verfügbar) Online-Dienst nur mit Online-Ausweis nutzbar