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Führerschein, Gebühren im Überblick


Leistungsbeschreibung

Nachfolgend aufgeführte Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten

  • Umtausch auf EU-Führerschein - 25,30 Euro
  •  Namensänderung (bei Vorlage eines alten Führerscheins - Papierführerschein oder Kartenführerschein vor dem 19.01.2013- ) - 25,30 Euro
  •  Namensänderung (bei Vorlage eines EU-Kartenführerscheins ab dem 19.01.2013) - 10,00 Euro
  •  Ersatz-Führerschein - 31,80 Euro
  • Vorläufige Fahrberechtigung/Ausnahmegenehmigung - 15,00 Euro
  •  Internationaler Führerschein - 16,30 Euro ohne Probezeit / 17,10 mit Probezeit
  • Erweitern / Verlängern der Fahrerlaubnis - 43,90 Euro (+ 0,80 Euro mit Probezeit)
  • Erteilen einer Fahrerlaubnis auf Probe - 44,70 Euro
  •  Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L, T - 43,90 Euro
  •  Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis - ohne Probezeit - 40,60 Euro
  •  Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis - mit Probezeit - 41,40 Euro

Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

  • EU / EWR Staat oder prüfungsfrei ohne Probezeit - 36,30 Euro
  • EU / EWR Staat oder prüfungsfrei mit Probezeit - 37,10 Euro
  • Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit - 43,90 Euro
  • Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit - 44,70 Euro

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Ersterteilung (ohne Gebühr für Ortskundeprüfung) - 43,90 Euro
  • Verlängerung - 38,00 Euro
  • Ortskundeprüfung schriftlich - 55,00 Euro 
  • Ortskundekatalog - 5,10 Euro

Sonstiges

  • Änderung des Prüfauftrages (z.B. bei Wechsel der Fahrschule nach Antragstellung) - 12,80 Euro
  • Direktversand des Führerscheins nach Hause - 5,10 Euro

 Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung, Versagung oder Verzicht

  •  Vereinfachtes Verfahren (ohne umfangreiche Eignungsbewertung) - 119,40 Euro ohne Probezeit / 120,20 Euro mit Probezeit
  •  Erweitertes Verfahren (mit umfangreicher Eignungsbewertung) - 211,00 Euro ohne Probezeit / 211,80 Euro mit Probezeit 

Hinweis: ggf. ist bei Anträgen u. U. ein besonders hoher Aufwand der Behörde zum Besitzstand notwendig - in diesen Fällen wird bei der Behörde eine Gebühr von zusätzlich 10,20 Euro (bei EU-Führerschein-Inhabern) bzw. 20,00 Euro (bei Inhabern von „Papier“-Führerscheinen) erhoben

Anfallende Gebühren können vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mittels EC-Karte beglichen werden.