Führerschein, Direktversand


Leistungsbeschreibung

Es ist bei Antragstellung möglich zu entscheiden, ob der Führerschein direkt nach Herstellung nach Hause gesandt wird. Das bedeutet, dass Sie nach der Beantragung nicht erneut in der Fahrerlaubnisbehörde vorstellig werden müssen um Ihren neuen Führerschein in Empfang zu nehmen. Dies ist gebührenpflichtig.

Sie müssen bei der Antragstellung lediglich mitteilen, dass Sie den neuen Führerschein nach Hause geschickt bekommen möchten. Dieser wird dann direkt durch die Bundesdruckerei an Sie gesandt (Direktversand).

Bei diesen Anliegen ist ein Direktversand möglich:

  • Verlust / Diebstahl des Führerscheins
  • Umtausch des Führerscheins
  • Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, CE, D, DE
  • bei der Ein- oder Austragung von Schlüsselziffern (95, 01.06, 196...)
  • Namensänderung
  • Ersterteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis (nicht bei „begleitetes Fahren ab 17“)

Bei diesen Anliegen ist ein Direktversand leider nicht möglich:

  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorheriger Entziehung

Für den Direktversand wird zusätzlich zu den Antragsgebühren eine Gebühr in Höhe von 5,10 Euro erhoben.