Mietwagen, Genehmigung / Konzession
Mietwagen, Genehmigung / Konzession
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Konzession(en) / Genehmigung(en) für Taxen und Mietwagen
Wer in Deutschland geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, welche Voraussetzungen der Unternehmer dazu erfüllen muss.
Folgende Formen des Gelegenheitsverkehrs sind zu unterscheiden:
- Taxi gemäß § 47 PBefG
- Mietwagen gem. § 49 PBefG
- Ausflugsfahrten mit PKW § 48 (1) PBefG
- Ferienziel-Reisen mit PKW § 48 (2) PBefG
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung:
- Fachliche Eignung gem. §13 (1) Nr. 4 PBefGi.V.m.§3 PBZugV
Fachlich geeignet im Sinne von § 13 (1) Nr. 3 PBefG ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs erforderlichen Kenntnisse verfügt. Die Kenntnisse werden in einer Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen. Die fachliche Eignung kann u. a. auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen nachgewiesen werden.
- Persönliche Zuverlässigkeit gem. § 13 (1) Nr.2 PBefG i.V.m. §1 (1) S.1 PBZugV
Das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en gelten als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 13 (1) Nr.1 PBefG i.V.m. §2 (1) S.1 PBZugV
Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.
In der Regel erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder einem Kreditinstitut sowie diverser Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel (Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an der Havel) unter 03381/58 3245 bzw. 03381/583270.
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Angaben über die verwendeten Fahrzeuge
- Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers, die Aufschluss über den derzeitigen Vermögensstand geben
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt (AIS)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
- Führungszeugnis (Belegart O) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde / Bürgerservice
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde (bei natürlichen Personen) oder der Gewerbebehörde (bei juristischen Personen)
- bei juristischen Personen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Nachweis der fachlichen Eignung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr)
- bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister und Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages in einfacher Kopie
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigem Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV).
Rechtsgrundlage
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Taxenordnung
- Taxentarifordnung
Anträge / Formulare
- Antrag Taxi, Mietwagen (Neuerteilung, Erweiterung, Weiterbetrieb)
- Beilage zum Antrag (Vermögensverzeichnis)
- Eigenkapitalbescheinigung
- Zusatzbescheinigung
- Antrag auf Fahrzeugtausch
- Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht
- Merkblatt
- Merkblatt bestellte Person
- Verlusterklärung
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung (für Mietwagen)
- Antrag Ersatzfahrzeug
Hinweise / Besonderheiten
Hinweis:
Stellen Sie den Antrag bitte persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel. Die Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Internetseite oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Füllen Sie die Anträge vollständig aus und reichen Sie die erforderlichen Nachweise und Unbedenklichkeitsbescheinigungen ein.
Sie sind im Besitz einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz und wollen diese verlängern? Stellen Sie den Antrag rechtzeitig! Möglichst 6 Monate bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung. Andernfalls kann kein nahtloser Übergang der Genehmigung gewährleistet werden.