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Taxi, Genehmigung / Konzession


Leistungsbeschreibung

Konzession(en) / Genehmigung(en) für Taxen und Mietwagen

Wer in Deutschland geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, welche Voraussetzungen der Unternehmer dazu erfüllen muss.

Folgende Formen des Gelegenheitsverkehrs sind zu unterscheiden:

  • Taxi gemäß § 47 PBefG
  • Mietwagen gem. § 49 PBefG
  • Ausflugsfahrten mit PKW § 48 (1) PBefG
  • Ferienziel-Reisen mit PKW § 48 (2) PBefG

Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de

  • Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
     
  • Angaben über die verwendeten Fahrzeuge
     
  • Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers, die Aufschluss über den derzeitigen Vermögensstand geben
     
  • Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
     
  • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt (AIS)
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
     
  • Führungszeugnis (Belegart O) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde / Bürgerservice 
     
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde (bei natürlichen Personen) oder der Gewerbebehörde (bei juristischen Personen) 
     
  • bei juristischen Personen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
     
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr)
     
  • bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister und Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages in einfacher Kopie

Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigem Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV).

Hinweis:

Stellen Sie den Antrag bitte persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel. Die Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Internetseite oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Füllen Sie die Anträge vollständig aus und reichen Sie die erforderlichen Nachweise und Unbedenklichkeitsbescheinigungen ein.
Sie sind im Besitz einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz und wollen diese verlängern? Stellen Sie den Antrag rechtzeitig! Möglichst 6 Monate bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung. Andernfalls kann kein nahtloser Übergang der Genehmigung gewährleistet werden.