Taxi, Genehmigung / Konzession
Taxi, Genehmigung / Konzession
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Konzession(en) / Genehmigung(en) für Taxen und Mietwagen
Wer in Deutschland geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, welche Voraussetzungen der Unternehmer dazu erfüllen muss.
Folgende Formen des Gelegenheitsverkehrs sind zu unterscheiden:
- Taxi gemäß § 47 PBefG
- Mietwagen gem. § 49 PBefG
- Ausflugsfahrten mit PKW § 48 (1) PBefG
- Ferienziel-Reisen mit PKW § 48 (2) PBefG
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: (03381) 58 32 70
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-brandenburg.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Angaben über die verwendeten Fahrzeuge
- Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers, die Aufschluss über den derzeitigen Vermögensstand geben
- Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt (AIS)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
- Führungszeugnis (Belegart O) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde / Bürgerservice
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde (bei natürlichen Personen) oder der Gewerbebehörde (bei juristischen Personen)
- bei juristischen Personen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Nachweis der fachlichen Eignung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr)
- bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister und Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages in einfacher Kopie
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigem Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV).
Rechtsgrundlage
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Taxenordnung
- Taxentarifordnung
Anträge / Formulare
- Antrag Taxi, Mietwagen (Neuerteilung, Erweiterung, Weiterbetrieb) - PDF zum Ausdrucken
- Beilage zum Antrag (Vermögensverzeichnis) - PDF zum Ausdrucken
- Eigenkapitalbescheinigung - PDF zum Ausdrucken
- Zusatzbescheinigung - PDF zum Ausdrucken
- Antrag auf Fahrzeugtausch - PDF zum Ausdrucken
- Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht - PDF zum Ausdrucken
- Merkblatt
- Merkblatt bestellte Person
- Verlusterklärung - PDF zum Ausdrucken
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung (für Mietwagen) - PDF zum Ausdrucken
- Antrag Ersatzfahrzeug - PDF zum Ausdrucken
Hinweise / Besonderheiten
Hinweis:
Stellen Sie den Antrag bitte persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel. Die Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Internetseite oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Füllen Sie die Anträge vollständig aus und reichen Sie die erforderlichen Nachweise und Unbedenklichkeitsbescheinigungen ein.
Sie sind im Besitz einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz und wollen diese verlängern? Stellen Sie den Antrag rechtzeitig! Möglichst 6 Monate bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung. Andernfalls kann kein nahtloser Übergang der Genehmigung gewährleistet werden.